Mitgliedschaft

Um eine Wohnung bei uns mieten zu können, müssen Sie Mitglied in unserer Gemeinnützigen Baugenossenschaft werden. Dies können Sie, in dem Sie die Mindestanforderung von 10 Geschäftsanteilen zu je 100,00 € erwerben.

Zum Erwerb einer Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden, unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss. Laut Satzung unserer Genossenschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, mindestens 10 Geschäftsanteile als Pflichtanteile zu übernehmen.

Diese sind bei Eintritt sofort einzuzahlen. Über die Aufnahme als Mitglied beschließt der Vorstand der Baugenossenschaft. Über die Pflichtanteile hinaus können Mitglieder unserer Genossenschaft freiwillig weitere Anteile erwerben, jedoch höchstes 40 Anteile pro Mitglied. Auf die eingezahlten Geschäftsguthaben erhalten Sie als Mitglied keine jährliche Dividende.

Den Austritt aus unserer Genossenschaft kann jedes Mitglied durch Kündigung erklären, z. B. bei Aufgabe seiner Wohnung. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum Jahresende schriftlich an die Gemeinnützige Baugenossenschaft e. G. Burglengenfeld, Maxhütter Str. 63, 93133 Burglengenfeld erfolgen. Die einbezahlten Pflichtanteile können frühestens nach 2 Jahren an das ehemalige Mitglied ausbezahlt werden.